Findet zusätzlicher Stützunterricht in den Pflichtfächern statt (31 Unterrichtseinheiten/Woche)
darin enthalten sind Kosten für alle Kurslehrbücher (Prüfungsgebühr entfällt)
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Der Hauptschulabschluss (Berufsschulreife) gilt heute als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung.
Die Schulfremdenprüfung, die einmal jährlich stattfindet, soll dem/der Bewerber*in die Möglichkeit eröffnen, das Abschlusszeugnis der Hauptschule nachträglich erwerben zu können.
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schüler*innen den Hauptschulabschluss. Der Hauptschulabschluss berechtigt zur Aufnahme einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen.
Vor der Prüfung findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt.
Die Schulfremdenprüfung erfolgt schriftlich und mündlich und wird zeitgleich mit der Hauptschulabschlussprüfung im Prüfungszeitraum Mai bis Juli 2024 durchgeführt.
Um im Anschluss an die Maßnahme einen Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, findet im Kurs eine Berufsorientierung statt. Die Orientierung dient der Feststellung von persönlichen Neigungen und der Unterstützung zur Berufsfindung der Teilnehmer*innen. Mögliche Richtungen für eine anschließende berufliche Qualifizierung können sein:
Die Grundlagen des gewählten Berufsbildes werden danach im Unterricht vorbereitend vermittelt.
Während der gesamten Maßnahme steht eine Sozialpädagogin für alle Fragen der persönlichen Stabilität und Beseitigung der Probleme und Hemmnisse zur Seite.