Nachholen des Berufsabschlusses für Kaufleute im Büromanagement

Kurzinfo

Beginn

  • standortbezogen und erfolgt auf Anfrage

Dauer Vollzeit

  • 8 Monate

Dauer Teilzeit

  • 11 Monate

Dauer Abendkurs

  • 16 Monate (berufsbegleitend)

Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken

Voraussetzung und Dauer

Voraussetzungen

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.

Art der Berufstätigkeit

Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Unterichtszeiten

  • auf Nachfrage

Unterichtszeiten

  • 3 Jahren: mind. 4,5 Jahre der Berufstätigkeit
  • 3,5 Jahren: mind. 5,25 Jahre der Berufstätigkeit

Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.

Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Kosten und Finanzierung

Maßnahmekosten

  • auf Anfrage

(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)

Finanzierung

Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein ein oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.

Berufsbild

Der Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein neuer Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung.

Welche Tätigkeiten übernehmen Kaufleute für Büromanagement in der Praxis?

  • Bürowirtschaftliche und projektbezogene Abläufe organisieren
  • Sekretariats- und Assistenzaufgaben professionell bearbeiten
  • Mit internen und externen Partnern kooperieren und kommunizieren
  • Kundenbeziehungen gestalten, dokumentieren und pflegen
  • Informations-, Kommunikations- und Buchungssysteme anwenden
  • Datenschutz und -sicherheit beachten
  • Informationen recherchieren, aufbereiten, präsentieren und sichern
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben unterstützen und dokumentieren
  • Beschaffungsvorgänge bearbeiten
  • Termine koordinieren, Besprechungen vorbereiten und Schriftverkehr bearbeiten
  • Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

Um ihre vielseitigen Aufgaben effizient erledigen zu können, müssen sich die Kaufleute im Büromanagment gut in der Handhabung der aktuellen Hard- und Software auskennen.

Kaufleute für Büromanagement arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst.

Inhalte

Gesetzliche Grundlage

  • Einführung in die Systematik der Buchführung
  • Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
  • Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
  • Aufträge bearbeiten
  • Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
  • Kundschaft akquirieren und binden
  • Werteströme erfassen und beurteilen
  • Gesprächssituationen gestalten
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
  • Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
  • Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
  • Ein Projekt planen und durchführen

Weitere Ausbildungsinhalte

  • Betriebswirtschaftslehre
  • EDV (MS-Office-Programme, Internet, wirtschaftspezifische Programme)
  • Bewerbertraining

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

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