mind. ein anerkannter Schulabschluss, ein mit gut abgeschlossener Eignungstest in Mathematik und Deutsch sowie EDV-Vorkenntnisse.
Die Abklärung/Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme erfolgt durch Ihre*n zuständige*n Arbeitsvermittler*in
*Unterrichtszeiten können je nach Standort variieren.
(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein ein oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.
Die berufliche Qualifizierung von Erwachsenen ist ein wesentlicher Bestandteil aktiver Arbeitsmarktpolitik und ein Garant für ein erfolgreiches Berufsleben.
Um einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, gibt es die Möglichkeit einer Gruppenumschulung bei einem Bildungsträger oder einer Einzelumschulung in einem ausbildungsberechtigten Betrieb. Betriebliche Einzelumschulungen sind vor allen Dingen in Nischenberufen eine sinnvolle Ergänzung zu Gruppenumschulungen.
Die Förderung von Personen mit Familienpflichten ist ein besonderes Anliegen. Beide Umschulungsmöglichkeiten sind neben Vollzeit auch in Teilzeit möglich.
Da es sich bei der Umschulung um eine zeitlich verkürzte Art der Ausbildung handelt (Verkürzung um 1/3 der Regelausbildungszeit), bieten wir Ihnen im Vorfeld einen Vorbereitungslehrgang an.
In diesem Vorbereitungslehrgang machen wir Sie fit für eine kaufmännische Umschulung und bereiten Sie gezielt darauf vor:
Während dieses Vorbereitungslehrgangs unterstützen wir Umschulungsinteressierte bei der Suche nach einem geeigneten Umschulungsplatz (Bildungsträger für die überbetriebliche Umschulung oder ausbildungsberechtigter Betrieb für die betriebliche Einzelumschulung).
Für die Bewerbung bei ausbildungsberechtigten Betrieben für eine Einzelumschulung steht Ihnen während des Kurses ein persönlicher Jobcoach zur Seite. Er unterstützt Sie auch bei allen Fragestellungen mit Ihrem Kostenträger, der zuständigen Kammer, sowie bei der Vertragsgestaltung mit einem zukünftigen Ausbildungsbetrieb.