Ein mit ausreichend gut abgeschlossener Eignungstest in Deutsch (Sprachniveau B1).
Die Praxisphase der Weiterbildung erfolgt in einem ausbildungsberechtigten Betrieb in Ihrer Wohnortnähe.
* Unterrichtzeiten können variieren
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden
Da Berufskraftfahrer*innen die meiste Zeit hinter dem Steuer verbringen, ist es notwendig, nicht nur die Straßenverkehrsregeln zu kennen, sondern auch ein gewisses technisches Grundverständnis für sein Fahrzeug zu haben.
Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit sind ebenso wichtige Eigenschaften der Berufskraftfahrer*innen wie Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit.
Allerwichtigste Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist allerdings das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis. Fahrer*innen im ambulanten Fahrdienst benötigen den Führerschein Klasse B. Sollte dieser nicht vorhanden sein, kann er im Zuge der Maßnahme erworben werden.
Für Fahrer*innen im ambulanten Dienst ist neben der sicheren Personenbeförderung der korrekte Umgang mit besonderen Menschen (Alten, Kranken, Behinderten und Kindern) eine Kernkompetenz des Berufsbildes.