Fahrer*in im ambulanten Dienst

Kurzinfo

Beginn

  • standortbezogen und erfolgt auf Anfrage

Dauer Vollzeit

  • max. 4,5 Monate

Dauer Teilzeit

  • max. 7,5 Monate

Abschluss

  • Träger-Abschlusszeugnis
  • Führerschein Klasse B (falls noch nicht vorhanden)

Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken

Voraussetzung und Dauer

Voraussetzungen

Ein mit ausreichend gut abgeschlossener Eignungstest in Deutsch (Sprachniveau B1).

Praxisphase

Die Praxisphase der Weiterbildung erfolgt in einem ausbildungsberechtigten Betrieb in Ihrer Wohnortnähe.

Dauer Vollzeit:

  • max. 4,5 Monate, davon
    • Theorie: 3,5 Monate inkl. Erwerb FS Kl. B
    • Praxisphase: 1 Monat

Unterrichtszeiten*:

  • Montag bis Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:05 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:15 Uhr

Arbeitszeit im Betrieb:

  • in Absprache mit dem*der Arbeitgeber*in

Dauer Teilzeit:

  • max. 7,5 Monate, davon
    • Theorie: 5,5 Monate inkl. Erwerb FS Kl. B
    • Praxisphase: 2 Monate

Unterrichtszeiten*:

  • Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr

Praktische Fahrstunden:

  • nach individueller Absprache

* Unterrichtzeiten können variieren

Kosten und Finanzierung

Maßnahmekosten

  • auf Anfrage

Finanzierung

Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden

Berufsbild

Da Berufskraftfahrer*innen die meiste Zeit hinter dem Steuer verbringen, ist es notwendig, nicht nur die Straßenverkehrsregeln zu kennen, sondern auch ein gewisses technisches Grundverständnis für sein Fahrzeug zu haben.

Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit sind ebenso wichtige Eigenschaften der Berufskraftfahrer*innen wie Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit.

Allerwichtigste Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist allerdings das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis. Fahrer*innen im ambulanten Fahrdienst benötigen den Führerschein Klasse B. Sollte dieser nicht vorhanden sein, kann er im Zuge der Maßnahme erworben werden.

Für Fahrer*innen im ambulanten Dienst ist neben der sicheren Personenbeförderung der korrekte Umgang mit besonderen Menschen (Alten, Kranken, Behinderten und Kindern) eine Kernkompetenz des Berufsbildes.

Inhalte

Weiterbildung zum/zur Fahrer*in im ambulanten Dienst (300 UE)

  • Ambulante Dienste
  • Umgang mit älteren oder behinderten Menschen und Kindern
  • Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung gemäß §53c SGB XI
  • Berufs- und Fachsprache
  • Fachliche Grundlagen

Optional: Erwerb des Führerscheins Klasse B

  • Erwerb des Führerscheins an einer lokalen Fahrschule

Praktische Erprobung (160 Stunden)

  • Nach Erwerb des Führerscheins bzw. nach Ende der Theoriephase erfolgt eine einmonatige praktische Erprobung in einem Betrieb.

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