05 Aug (NBA) Nachholen des Berufsabschlusses für Kaufleute im Büromanagement (Abendkurs)
(NBA) Nachholen des Berufsabschlusses für Kaufleute im Büromanagement (Abendkurs)
Startdatum
16.09.2025
Veranstaltungsort
Online
Kurzinfo
Dauer Abendkurs
- 20 Monate (berufsbegleitend)
Abschluss vor der Industrie- & Handelskammer
Vor den IHK-Abschlussprüfungen findet ein intensives Vorbereitungsseminar statt.
Finanzierung
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und sonstiger Leistungsträger gefördert werden.
Oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.
Berufsbild
Der Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein neuer Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung.
Welche Tätigkeiten übernehmen Kaufleute für Büromanagement in der Praxis?
- Bürowirtschaftliche und projektbezogene Abläufe organisieren
- Sekretariats- und Assistenzaufgaben professionell bearbeiten
- Mit internen und externen Partnern kooperieren und kommunizieren
- Kundenbeziehungen gestalten, dokumentieren und pflegen
- Informations-, Kommunikations- und Buchungssysteme anwenden
- Datenschutz und -sicherheit beachten
- Informationen recherchieren, aufbereiten, präsentieren und sichern
- Personalwirtschaftliche Aufgaben unterstützen und dokumentieren
- Beschaffungsvorgänge bearbeiten
- Termine koordinieren, Besprechungen vorbereiten und Schriftverkehr bearbeiten
- Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
Um ihre vielseitigen Aufgaben effizient erledigen zu können, müssen sich die Kaufleute im Büromanagment gut in der Handhabung der aktuellen Hard- und Software auskennen.
Kaufleute für Büromanagement arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst.
Inhalte
Gesetzliche Grundlage
- Einführung in die Systematik der Buchführung
- Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
- Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
- Aufträge bearbeiten
- Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
- Kundschaft akquirieren und binden
- Werteströme erfassen und beurteilen
- Gesprächssituationen gestalten
- Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
- Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
- Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
- Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
- Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
- Ein Projekt planen und durchführen
Weitere Ausbildungsinhalte
- Betriebswirtschaftslehre
- EDV (MS-Office-Programme, Internet, wirtschaftspezifische Programme)
- Bewerbertraining
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zuschüsse & Prämien
Bis zu 150 Euro monatliche Zuschüsse beim Besuch unserer Umschulungen/Weiterbildungen erhalten!
Ab dem 01.07.2023 werden unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt.
Zusätzlich zum Regelsatz haben unsere Umschüler*innen und Weiterbildungs-teilnehmer*innen, die über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden, ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Diese Regelung betrifft Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und der Vorkurse auf die Externenprüfung.
Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.
Bis zu 2.500 Euro Berufsabschlussprämie für unsere Umschulungsabsolvent[en]*innen und Absolvent[en]*innen über die Externenprüfung erhalten!
Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine Erfolgsprämie der Agentur für Arbeit/Jobcenter. Ausgezahlt wird sie als Motivationsprämie nach einer bestandenen Prüfung. Bei einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung Teil 1 (das ist der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung) oder einer Zwischenprüfung winkt eine Prämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung Teil 2/Abschlussprüfung erhält man zusätzliche 1.500 Euro.
Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.
Sorry, the comment form is closed at this time.